Staatsprüfung 2011
(Stand: 15.10.2010)
Die Zuständigkeit für die
Durchführung der Staatsprüfung für Laufbahnen
-
des gehobenen
nichttechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen
sowie
-
des gehobenen Polizeivollzugsdienstes
des Landes Nordrhein-Westfalen
(II.
Fachprüfung für den Laufbahnabschnitt II)
geht zum 01.01.2011 vom
Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen auf die Fachhochschule für öffentliche
Verwaltung Nordrhein-Westfalen über.
Die Verordnung
über die Ausbildung und Prüfung für Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen
Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung gehobener
nichttechnischer Dienst - VAPgD) sowie die
Verordnung über die
Ausbildung und die II. Fachprüfung für den Laufbahnabschnitt II der
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes
Nordrhein-Westfalen (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Laufbahnabschnitt II -
VAPPol II)
werden insoweit demnächst
angepasst.
Die Staatsprüfung 2011 wird
bereits von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung durchgeführt.
Ansprechpartner ist insoweit
die
Zentralverwaltung der
Fachhochschule für
öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
Haidekamp 73,
45886 Gelsenkirchen
Telefon: (0209) 16 59-0
Telefax: (0209) 16 59-400
Die Termine für die
Staatsprüfung 2011 wurden in Absprache mit der Fachhochschule für öffentliche
Verwaltung Nordrhein-Westfalen wie folgt festgelegt:
Fachbereiche Staatlicher Verwaltungsdienst
und Kommunaler Verwaltungsdienst (Generalisten und Studiengang VerwBWL):
- schriftliche Prüfung: 15. - 27.06.2011
- etwaige Nachzüglertermine:
voraussichtlich 11. - 19.07.2011
- mündliche Prüfung: 22. - 24.08.2011
Fachbereich Polizeivollzugsdienst
(Wiederholungsprüfung):
- schriftliche Prüfung: 31.01.2011 – 11.02.2011
- mündliche Prüfung: 31.03.2011
Die genauen Prüfungsorte und
-zeiten werden von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
bekannt gegeben.
Für den Studiengang VerwBWL weise ich auf Folgendes hin:
Festlegung
des juristischen Prüfungsfaches
Wie mit der Fachhochschule für
öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen abgestimmt, wird für die Staatsprüfung 2011 für den Studiengang VerwBWL das Fach Bürgerliches Recht gemäß § 20 Abs. 1 S.
4 VAPgD i.V.m. Anlage 3 zur VAPgD als juristisches Fach aus dem Grundstudium
als juristisches Prüfungsfach festgelegt.
Im Auftrag
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gez. Grünebaum |
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