Staatsprüfung 2011

(Stand: 15.10.2010)

 

 

 

 

 

Die Zuständigkeit für die Durchführung der Staatsprüfung für Laufbahnen

 

-          des gehobenen nichttechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen

sowie

-          des gehobenen Polizeivollzugsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen

(II. Fachprüfung für den Laufbahnabschnitt II)

 

geht zum 01.01.2011 vom Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen auf die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen über.

 

Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung gehobener nichttechnischer Dienst - VAPgD) sowie die

Verordnung über die Ausbildung und die II. Fachprüfung für den Laufbahnabschnitt II der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Laufbahnabschnitt II - VAPPol II)

werden insoweit demnächst angepasst.

 

Die Staatsprüfung 2011 wird bereits von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung durchgeführt.

 

Ansprechpartner ist insoweit die

Zentralverwaltung der

Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen

Haidekamp 73,

45886 Gelsenkirchen

Telefon: (0209) 16 59-0

Telefax: (0209) 16 59-400

 

 

 

 

 

 

Die Termine für die Staatsprüfung 2011 wurden in Absprache mit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen wie folgt festgelegt:

 

 

 

 

Fachbereiche Staatlicher Verwaltungsdienst und Kommunaler Verwaltungsdienst (Generalisten und Studiengang VerwBWL):

 

- schriftliche Prüfung:                       15. - 27.06.2011

- etwaige Nachzüglertermine:         voraussichtlich 11. - 19.07.2011

- mündliche Prüfung:                        22. - 24.08.2011

 

 

Fachbereich Polizeivollzugsdienst (Wiederholungsprüfung):

 

- schriftliche Prüfung:                       31.01.2011 – 11.02.2011

- mündliche Prüfung:                        31.03.2011

 

 

Die genauen Prüfungsorte und -zeiten werden von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben.

 

 

 

Für den Studiengang VerwBWL weise ich auf Folgendes hin:

 

Festlegung des juristischen Prüfungsfaches

 

Wie mit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen abgestimmt, wird für die Staatsprüfung 2011 für den Studiengang VerwBWL das Fach Bürgerliches Recht gemäß § 20 Abs. 1 S. 4 VAPgD i.V.m. Anlage 3 zur VAPgD als juristisches Fach aus dem Grundstudium als juristisches Prüfungsfach festgelegt.

 

 

 

 

 

Im Auftrag

                                                                         

 

gez.

Grünebaum

 

 




 

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